| Zum Aufrüsten ist das Internet fast ideal |
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| Geschrieben von: Lexus |
| Freitag, den 15. Januar 2010 um 19:57 Uhr |
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Aufrüster können natürlich für einzelne Komponenten recht bedenkenlos zuschlagen, evtl. ist sogar eBay eine gelungene Alternative. Seit dort auch das Fernabsatzgesetz gilt, können Sie gekaufte Ware problemlos bei Nichtgefallen zurückschicken. Allerdings läuft bei eBay fast alles auf Vorkasse, und meist hat man auch keine Lust, bis zum Auktionsende zu warten. Gebrauchthardware sollte angesichts des heftigen Preisverfalls billig sein, man kann aber über den Sinn von Gebrauchtkäufen bei PC-Teilen strei Einzelkomponenten zu bestellen kann preisgünstig und unaufwendig sein, denn meist haben Sie nach zwei Tagen alles zu Hause. Achten Sie vor allem darauf, dass die gewünschte Komponente auch wirklich zum vorhandenen System passt. Dazu brauchen Sie eine Vielzahl von technischen Angaben, die Sie, schon um Frust zu vermeiden, penibel prüfen sollten. Wenn's wirklich nicht funktioniert Es kann immer mal passieren, dass wirklich ein Defekt vorliegt, denn auch der beste Händler verkauft original verpackte Ware und kann nicht jedes Bauteil testen. Außerdem wird der Kunde eher skeptisch, wenn die Originalverpackung geöffnet worden ist. Dementsprechend ist es wichtig, die richtige Vorgehensweise im Schadensfall zu kennen. Für den Fall der Fälle legen seriöse Händler ein Reklamationsformular und einen so genannten Rücksende-Aufkleber bei, der zur kostenlosen Rücksendung in Originalverpackung berechtigt und normalerweise alle wichtigen Angaben enthält, damit die Sendung und der Auftrag schnell identifiziert werden können. Wird dieser Aufkleber nicht verwendet, müssen Sie den Versand bezahlen. Ob Ihnen der Händler diese Auslage dann trotz des beigelegten Rücksende-Aufklebers erstattet, ist Kulanz. Die Reklamation wird dann geprüft. Bei berechtigter Reklamation wird die Ware ausgetauscht, bei ungerechtfertigter Reklamation erhalten Sie sie zurück. Inwieweit der Händler dafür eine Gebühr verlangt, hängt von den AGBs und vom Einzelfall ab. Manche Anbieter erwarten vorab eine Information, wenn ein Defekt vorliegen könnte, und vergeben eine spezifische Nummer, mit der die Rücksendung versehen sein muss. Nur dann wird die Sendung überhaupt angenommen. Welche Variante Ihr Händler bevorzugt, sollten Sie sinnvollerweise vor der Reklamation klären. Ordentliche Anbieter haben die wichtigsten Informationen dazu bereits auf der Webseite, sodass Sie sich vor der Bestellung schlau machen können. Ist der Versandkarton bereits erkennbar beschädigt, sollte man die Annahme verweigern. Nur so sind Ihre Ansprüche sichergestellt, denn Sie haben ein Recht auf unbeschädigte Ware. Im Zweifel tritt die Versicherung des Versanddienstleisters ein. Entnehmen Sie der unbeschädigten Verpackung einen offensichtlich beschädigten Transportkarton, sollten Sie sich sofort mit dem Händler in Verbindung setzen. Jetzt weiterzumachen, könnte Ihre Ansprüche im Schadensfall gefährden. Der Versender wird ihnen dann sein spezielles Verfahren bei derartigen Reklamationen erläutern, und Sie schicken die Ware zurück. Sind Verpackung und Inhalt unbeschädigt, die Ware funktioniert aber nicht, dann können sie reklamieren. Ansonsten hat grundsätzlich jeder bei Käufen übers Internet zwei Wochen Zeit, die Ware zu prüfen und ggf. zurückzuschicken, das regelt das Fernabsatzgesetz. |


